Garantie-Bedingungen für Endkunden
Gültig ab 01.08.2016 mit Änderung vom 04.04.2017
I. Allgemeines
1. Die berbel Ablufttechnik GmbH mit Geschäftssitz in Rheine, nachstehend berbel genannt, übernimmt
ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen eine Herstellergarantie für ihre Dunstabzugshauben
und Systemkomponenten unter ausdrücklichem Ausschluss von Verbrauchsteilen (z. B. Umluftfilter).
2. Die Garantie gewährt berbel ausschließlich Endkunden (keinen Wiederverkäufern, die gewerblich
weiterveräußern), die ein berbel-Produkt vom stationären Küchenfachhändler nach dessen fachgerechter
Planung neu (Erstkauf) erworben haben, der es auch anschließt / installiert. Ausstellungsstücke /
Vorführungsmodelle sind von der Garantie unabhängig von der Dauer der Ausstellung ausgenommen.
3. Die Garantie gilt innerhalb Deutschlands und Österreichs, d. h. Verkauf und Installation des Produktes
müssen in Deutschland oder Österreich erfolgen.
4. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden bleiben durch die Garantie unberührt. Diese kann
der Kunde stets in der jeweils gültigen Gewährleistungszeit geltend machen.
II. Beginn / Dauer
1. Die Dauer der Garantiezeit beträgt regelmäßig 5 Jahre, soweit nicht produktbezogen eine kürzere oder
längere Garantiezeit ausgelobt ist. Sie beginnt mit dem erstmaligen Kauf (maßgeblich ist das
Rechnungsdatum des Fachhändlers an den Endkunden) eines neuen Produktes unabhängig von dem
Zeitpunkt der Installation und wird weder durch einen Weiterverkauf noch durch Garantieleistungen
unterbrochen oder verlängert noch entstehen aus der Garantieleistung Gewährleistungsansprüche.
2. Die gesetzlichen Rechte des Endkunden werden durch die Herstellergarantie nicht berührt.
III. Voraussetzungen der Garantieinanspruchnahme
1. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantie sind nachstehende Voraussetzungen:
- das berbel-Produkt wurde direkt von einem Fachhändler für den Einsatz im Privathaushalt gekauft und von einem Fachhändler installiert, der die Gebrauchs- und Aufstellanweisungen und Installationshinweise sowie alle gültigen gesetzlichen Bestimmungen beachtet hat,
- die Dunstabzugshaube ist bestimmungsgemäß der Gebrauchsanweisung genutzt, wurde nicht unsachgemäß bedient oder beansprucht, wie bspw. durch ungeeignete Wasch-/Spülmittel oder Chemikalien behandelt,
- der gerügte Mangel ist nicht durch äußere Einwirkungen, wie bspw. Transportschäden, unsachgemäße Handhabung, wie Beschädigungen durch Stoß oder Schlag, Schäden durch Witterungseinflüsse oder sonstige auch Naturerscheinungen (z. B. Überspannung) veranlasst,
- an der Dunstabzugshaube sind keine Reparaturen von einem Nichtfachmann bzw. von nicht autorisierter dritter Stelle oder Abänderungen bzw. Eingriffe in das Produkt selbst vorgenommen worden und es sind insbesondere keine Bauteile anderer Hersteller eingebaut worden,
- die Dunstabzugshaube ist regelmäßig und ordnungsgemäß nach den Bestimmungen in der Gebrauchsanweisung gewartet und gepflegt / gereinigt.
IV. Inhalt und Umfang der Garantie
1. Die Garantie erstreckt sich ihrem Umfange nach auf alle Rechte aus der gesetzlichen
Gewährleistung. Optische Beeinträchtigungen / Mängel gleich aus welchem Grund sind von der
Garantie ausgenommen.
2. Die Garantieleistung erstreckt sich nach Wahl von berbel auf die unentgeltliche Reparatur bzw.
kostenlose Lieferung von Ersatzteilen oder aber eines gleichwertigen Ersatzgerätes. Sollte der
betreffende Typ nicht mehr hergestellt werden, behält berbel sich nach eigener Wahl vor, ein Ersatzgerät
aus dem Sortiment zu liefern, das dem beanstandeten Typs so nahe wie möglich kommt. Zusätzlich
übernimmt berbel im Garantiefall die Kosten der Ein- und Rücksendung, des Ein- und Ausbaus des
mangelhaften Produktes und des Einbaus des neuen Produktes. Weitergehende Ansprüche aus der
Garantie werden ausdrücklich ausgeschlossen.
V. Garantieabwicklung
1. Der Endkunde muss sich zur Inanspruchnahme von Garantieleistungen unter Vorlage einer Kopie des
Kaufbeleges und des Lieferscheines an seinen Fachhändler unter genauer Angabe des aufgetretenen
Mangels wenden, der diesen für berbel im Hinblick auf den Eintritt eines Garantiefalls zu überprüfen hat.
Nimmt der Fachhändler den Garantiefall an, sendet er berbel die Kopie des Kaufbeleges, den
Lieferschein, die Mängelrüge und den Prüfbericht über den Mangel zur Geltendmachung der Garantie im
Namen des Kunden zu. berbel behält sich ein eigenes Prüfrecht vor. Nur berbel entscheidet, ob ein
Garantiefall eingetreten ist. Der Fachhändler ist nicht berechtigt, für berbel Erklärungen abzugeben. Im
Garantiefall wird der Kundendienst von berbel im vorgenannten Umfang den Mangel gegen Rücknahme
des defekten Teils unentgeltlich beheben, alternativ den Fachhändler damit beauftragen.
2. Sollte der Kunde nicht die Möglichkeit haben, den Fachhändler zu kontakten, kann er Ansprüche aus
der Garantie gegenüber der berbel Ablufttechnik GmbH, Sandkampstraße 100, 48432 Rheine,
Deutschland, E-Mail Kundendienst: service@berbel.de, Telefon: +49 5971/80809-660 dadurch
geltend machen, dass er eine Kopie des Kaufbeleges und des Lieferscheins direkt zu unseren Händen mit
der schriftlichen Angabe des beanstandeten Fehlers sendet, der berbel Kundendienst nimmt sich dann
der Überprüfung des Garantiefalles an.
VI. Verjährung
Ansprüche aus dieser Garantie wegen eines innerhalb der Garantiefrist entdeckten Mangels sind
innerhalb von 6 Monaten ab Kenntnis vom Mangel geltend zu machen, danach ist der Anspruch aus der
Garantie für den bekannten Mangel verjährt.
VII. Garantiegeber
Garantiegeber ist die berbel Ablufttechnik GmbH, Sandkampstraße 100, 48432 Rheine, Deutschland.