5 Jahre Garantie für Dunsthauben – Garantiebedingungen
Diese Garantiebedingungen für Dunstabzugshauben und externe Motoren lauten in Ergänzung zu Position 8 unserer Verkaufs- und Lieferungsbedingungen im Einzelnen: Die 5-Jahres-Garantie beginnt mit Lieferung an den Endkunden vom von uns autorisierten Fachhandel. Der Garantiezeitraum für Ausstellungsgeräte beträgt 5 Jahre und beinhaltet die 5-Jahres-Endkundengarantie. Die Garantiefrist für eingebaute Ersatzteile endet mit der Garantie für das gesamte Produkt. Reparaturen verlängern nicht die Frist und setzen keine neue Frist in Gang.
Hinweise: Für gelieferte Zuluftsteuerungen (Fensterkontaktschalter), Mauerkästen, Abluftzubehör, Lampenabdeckungen usw. gilt die gesetzliche Gewährleistungspflicht von 2 Jahren. Die Garantieerweiterung auf 5 Jahre gilt auch nicht für Verschleißteile wie Filter, Leuchten usw. und nicht für Fernbedienungen.
Die Garantie umfasst Ersatzteile und Reparaturaufwand, aber nicht:
- Erforderliche Tischler- und Trockenbauarbeiten (o. Ä.) für den Aus- und Wiedereinbau des zu reparierenden Teils.
- Entschädigung für den Nutzungsausfall des Gerätes.
- Händler-, Montage- und Lohnkosten für die Erst-/Folge montage.
- Folgekosten für Händler-Montagefehler.
- Wegekosten außerhalb Deutschlands und Österreichs bzw. Zoll. D
ie Reparatur von mangelhaften Neuteilen erfolgt nur, wenn: - Die Verpackung nicht unsachgemäß geöffnet wurde, siehe Punkt 4. a. der obigen Montagebedingungen.
- Das Gerät vor Einbau optisch / funktionsmäßig geprüft wurde.
- Das beanstandete Gerät noch nicht montiert und noch nicht in Betrieb genommen wurde.
- Das Gerät in der Originalverpackung zurück gegeben
Die Garantie ist ausgeschlossen:
- Bei äußeren, sofort sichtbaren Mängeln und Beschädigungen, die erst nach der Erstmontage reklamiert werden.
- Bei Nichtbeachtung der Bedingungen dieser Doppelseite, z. B. bei der Installation falscher Abluftleitungen/-komponenten.
- Bei Beratungs- und / oder Montagefehlern.
- Nach technischen Eingriffen bzw. optischen / konstruktiven Veränderungen, die nicht von uns o. den von uns koordinierten Kundendienst vorgenommen wurden. Ausgenommen hiervon sind fachgerechte Ergänzungen der Fensterschaltervorrichtungen; es gelten hierfür aber ergänzend vor allem die Punkte c und e.
- Bei Elektroinstallationen, welche nicht nach VDE-Vorschriften u. von konzessioniertem Elektrofachbetrieb vorgenommen wurden.
- Bei falscher Pflege von Fettfiltern (Reinigung mind. alle 14 Tage), Kohlefiltern (nach Sättigung oder spätestens halbjährlich) und der Geräteoberfläche, anders, als in der Anleitung beschrieben.
- Bei falscher Benutzung, z. B. bei zu starkem Druck auf Taster.
- Bei Fehlen einer geeigneten Zuluft.
- Bei Nutzung in gewerblichen Küchen.
Kostenberechnung:
An den Aussteller der Reklamation (regelmäßig der Händler, weil kein Vertragsverhältnis zum Endkunden besteht) werden folgende Kosten in Rechnung gestellt:
- Kosten, die aufgrund falscher Reklamationsmeldungen entstehen, z. B. Nennung des falschen Gerätetyps, falsche Anschrift.
- Kosten, die aufgrund eines fehlerhaften Einbaus und / oder eine fehlerhaften Beratung und / oder einer fehlerhaften Bedienung bzw. aufgrund eines anderen fehlerhaften oder bei der Meldung nicht genannten Reklamationsgrundes zurückzuführen sind.