NOVY 5 Jahre Hersteller-Garantie

Diese Garantiebedingungen für Dunstabzugshauben und externe Motoren lauten in Ergänzung zu Position 8 unserer Verkaufs- und Lieferungsbedingungen im Einzelnen:
 

5 Jahre Garantie für Dunsthauben – Garantiebedingungen

Diese Garantiebedingungen für Dunstabzugshauben und externe Motoren lauten in Ergänzung zu Position 8 unserer Verkaufs- und Lieferungsbedingungen im Einzelnen: Die 5-Jahres-Garantie beginnt mit Lieferung an den Endkunden vom von uns autorisierten Fachhandel. Der Garantiezeitraum für Ausstellungsgeräte beträgt 5 Jahre und beinhaltet die 5-Jahres-Endkundengarantie. Die Garantiefrist für eingebaute Ersatzteile endet mit der Garantie für das gesamte Produkt. Reparaturen verlängern nicht die Frist und setzen keine neue Frist in Gang.

 

Hinweise: Für gelieferte Zuluftsteuerungen (Fensterkontaktschalter), Mauerkästen, Abluftzubehör, Lampenabdeckungen usw. gilt die gesetzliche Gewährleistungspflicht von 2 Jahren. Die Garantieerweiterung auf 5 Jahre gilt auch nicht für Verschleißteile wie Filter, Leuchten usw. und nicht für Fernbedienungen.

 

Die Garantie umfasst Ersatzteile und Reparaturaufwand, aber nicht:

  • Erforderliche Tischler- und Trockenbauarbeiten (o. Ä.) für den Aus- und Wiedereinbau des zu reparierenden Teils.
  • Entschädigung für den Nutzungsausfall des Gerätes.
  • Händler-, Montage- und Lohnkosten für die Erst-/Folge montage.
  • Folgekosten für Händler-Montagefehler.
  • Wegekosten außerhalb Deutschlands und Österreichs bzw. Zoll. D
    ie Reparatur von mangelhaften Neuteilen erfolgt nur, wenn:
  • Die Verpackung nicht unsachgemäß geöffnet wurde, siehe Punkt 4. a. der obigen Montagebedingungen.
  • Das Gerät vor Einbau optisch / funktionsmäßig geprüft wurde.
  • Das beanstandete Gerät noch nicht montiert und noch nicht in Betrieb genommen wurde.
  • Das Gerät in der Originalverpackung zurück gegeben

Die Garantie ist ausgeschlossen:

  1. Bei äußeren, sofort sichtbaren Mängeln und Beschädigungen, die erst nach der Erstmontage reklamiert werden.
  2. Bei Nichtbeachtung der Bedingungen dieser Doppelseite, z. B. bei der Installation falscher Abluftleitungen/-komponenten.
  3. Bei Beratungs- und / oder Montagefehlern.
  4. Nach technischen Eingriffen bzw. optischen / konstruktiven Veränderungen, die nicht von uns o. den von uns koordinierten Kundendienst vorgenommen wurden. Ausgenommen hiervon sind fachgerechte Ergänzungen der Fensterschaltervorrichtungen; es gelten hierfür aber ergänzend vor allem die Punkte c und e.
  5. Bei Elektroinstallationen, welche nicht nach VDE-Vorschriften u. von konzessioniertem Elektrofachbetrieb vorgenommen wurden.
  6. Bei falscher Pflege von Fettfiltern (Reinigung mind. alle 14 Tage), Kohlefiltern (nach Sättigung oder spätestens halbjährlich) und der Geräteoberfläche, anders, als in der Anleitung beschrieben.
  7. Bei falscher Benutzung, z. B. bei zu starkem Druck auf Taster.
  8. Bei Fehlen einer geeigneten Zuluft.
  9. Bei Nutzung in gewerblichen Küchen.

 

Kostenberechnung:

An den Aussteller der Reklamation (regelmäßig der Händler, weil kein Vertragsverhältnis zum Endkunden besteht) werden folgende Kosten in Rechnung gestellt:

  1. Kosten, die aufgrund falscher Reklamationsmeldungen entstehen, z. B. Nennung des falschen Gerätetyps, falsche Anschrift.
  2. Kosten, die aufgrund eines fehlerhaften Einbaus und / oder eine fehlerhaften Beratung und / oder einer fehlerhaften Bedienung bzw. aufgrund eines anderen fehlerhaften oder bei der Meldung nicht genannten Reklamationsgrundes zurückzuführen sind.
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