Externe Gebläse können als Außenwandgebläse, als Dachbodengebläse (Separatraumgebläse), als Innwandgebläse oder als Dachgebläse ausgelegt sein.
Der Abstand vom Gebläse bis zum Haubenkörper soll mindestens drei Meter sein.
Durch den Einsatz eines externen Gebläses entfallen die Geräusche des Gebläsemotors in der Haube und im Küchenbereich.